Der Chef der Lokführergewerkschaft Claus Weselsky hat mit wochenlangen Streiks bis in die Vorweihnachtszeit gedroht. Dazu erklärt der MIT Kreisvorsitzende Klaus-Dieter Thiel von der MIT Kreisverband Rottweil:“ Familien brauchen besinnliche Weihnachten, Betriebe brauchen Planungssicherheit. Feiertage dürfen nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Die Drohung mit Arbeitsniederlegungen ist deshalb unverhältnismäßig und stört den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn die Arbeitgeber sind verhandlungsbereit.
Verhältnismäßigkeit im Streikrecht wahren, keine Streiks an Feiertagen. Die Tarifautonomie in Deutschland ist ein hohes Gut, das über Jahrzehnte Stabilität und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gebracht hat. Tarifautonomie schließt als Ultima Ratio auch Kampfmaßnahmen wie das Recht der Gewerkschaften auf Streik und das Recht der Arbeitgeber auf Aussperrungen ein.
Bundesweite, insbesondere religiöse Feiertage haben eine Sonderstellung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in angespannten Zeiten wie diesen sind sie unentbehrlich. Wer diesen Frieden gezielt und bewusst durch Streiks stören will, muss qua Gesetz daran gehindert werden.
Das Streikrecht darf zudem nicht missbraucht werden, um in einem frühen Stadium von Tarifverhandlungen unverhältnismäßigen Druck auszuüben und durch die Einbeziehung kritischer Infrastrukturen schweren Schaden anrichten.
Die MIT Kreisverband Rottweil setzt sich deshalb für eine Reform des Streikrechts ein, die insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur einen Missbrauch bzw. unverhältnismäßigen Einsatz zu Lasten von Menschen und Betrieben, die mit der Tarifauseinandersetzung nichts zu tun haben, verhindern soll.
MIT fordert:
Feiertage bedürfen des besonderen Schutzes. Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld Die bundesweiter Feiertage sind vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Tage für unser Land unverhältnismäßig, wenn diese Streiks primär zu Belastungen bei unbeteiligten Dritten führen, und sollten entsprechend untersagt werden. Streiks, auch Warnstreiks, dürfen bei der kritischen Infrastruktur (wie zum Beispiel Flug-, Bahn und Schiffsverkehr, Energie- und Wasserversorgung, Rettungsdienste) nur nach einem verbindlichen abgeschlossenen Schlichtungs-Verfahren durchgeführt werden.
Sämtliche Streiks in Bereichen der kritischen Infrastruktur müssen mindestens vier Tage vorher angekündigt werden.
In Bereichen der kritischen Infrastruktur soll ein Streik nur zulässig sein, wenn eine Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt („Notdienstarbeiten“). Streiks in der kritischen Infrastruktur dürfen nur nach einer Urabstimmung mit einem Quorum von mindestens 50 Prozent aller Beschäftigten durchgeführt werden. Zusätzlich soll die Beurteilung unverhältnismäßiger Streiks in diesen Bereichen durch gesetzliche Regelbeispiele klarer gefasst werden. Die Regel-Beispieltechnik belässt den Arbeitsgerichten den Spielraum für eine verhältnismäßige Anwendung im Einzelfall. Die Regelung ist also lediglich eine maßvolle Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Thiel fordert ein gesetzlich geregeltes Arbeitskampfrecht mit klaren Regeln für beide Seiten.