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Weil wir fahren auf dem Bodensee…! Das Bodenseelied passte bestens zu der Schifffahrt über das Schwäbische Meer, zu dem der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Klaus-Dieter Thiel eingeladen hatte und der mehr als 50 CDU-Mittelständler gefolgt waren.
Und siehe da: keiner brauchte seine Teilnahme bedauern. Im Gegenteil: Schon das gemeinsame Mittagessen im Gasthaus Hirschen in Horn fiel zur vollen Zufriedenheit aus. Und als dann in den See gestochen und die Rundreise gestartet wurde, da spätestens wurde offenbar, was den Mittelstand und dessen Repräsentanten eigen ist: Sie wollen etwas unternehmen, etwas leisten, und sie können feiern und fröhlich sein.
Dass der stellvertretende Mittelstands-Vorsitzende Peter Haug das Schiff eigens für die CDU-Vereinigung aus dem Kreis Rottweil organisiert hatte und dass Siegfried Gruhler unentwegt mit seinem Akkordeon einen Gassenhauer nach dem anderen zum Besten gab, das war das eine, was alle begeisterte. Das zweite jedoch gehörte genauso zu diesem Tag und prägte die ganztägige Tour mit: aus zahlreichen Gesprächen, die er beim Mittagessen und auch während der so kurzweiligen Fahrt entlang der Schweizer Grenze und der Reichenau führte, nahm er drei wichtige Botschaften mit. Diese fasste er unter den Begriffen Eigentum, Recht und Freiheit zusammen, „die für uns alle von elementarer Bedeutung sind.“ So „wollen wir uns nicht vorschreiben lassen, wie wir heizen und lehnen es ab, uns durch kostspielige Vorschriften entmündigen zu lassen.“ Und „wir wollen uns nicht vorschreiben lassen, was wir essen dürfen und wie wir leben wollen.“ Schließlich, auch dies ein Grundsatz, der an die Substanz des gesellschaftlichen Konsensus geht: die Freiheit, unbeschränkt sagen zu dürfen, was man will, „ohne dass wir dafür gleich in die rechte Ecke gestellt werden.“ Allesamt keine Gedanken, die mittelstandsspezifisch klingen, sondern die jeden und alle angehen in einer disparat gewordenen Gesellschaft. Gerade aber, „weil uns der Zusammenhalt und das Miteinander so wichtig sind und auch weil während der CoronaPandemie vieles nicht möglich war, ist es umso wichtiger, dass wir uns unserer Grundsätze vergewissern“, betonte Klaus Dieter Thiel, „und sie auch nach außen vertreten.“ Was Karl Hezinger, eine der prägenden mittelständischen Persönlichkeiten in seinen Dankesworten auf den Punkt zusammenfasste:
„Es war dies ein super Tag.“ Weil er den Kern dessen, was Mittelstand bedeute, genau getroffen habe.
Der Chef der Lokführergewerkschaft Claus Weselsky hat mit wochenlangen Streiks bis in die Vorweihnachtszeit gedroht. Dazu erklärt der MIT Kreisvorsitzende Klaus-Dieter Thiel von der MIT Kreisverband Rottweil:“ Familien brauchen besinnliche Weihnachten, Betriebe brauchen Planungssicherheit. Feiertage dürfen nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Die Drohung mit Arbeitsniederlegungen ist deshalb unverhältnismäßig und stört den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn die Arbeitgeber sind verhandlungsbereit.
Verhältnismäßigkeit im Streikrecht wahren, keine Streiks an Feiertagen. Die Tarifautonomie in Deutschland ist ein hohes Gut, das über Jahrzehnte Stabilität und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gebracht hat. Tarifautonomie schließt als Ultima Ratio auch Kampfmaßnahmen wie das Recht der Gewerkschaften auf Streik und das Recht der Arbeitgeber auf Aussperrungen ein.
Bundesweite, insbesondere religiöse Feiertage haben eine Sonderstellung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in angespannten Zeiten wie diesen sind sie unentbehrlich. Wer diesen Frieden gezielt und bewusst durch Streiks stören will, muss qua Gesetz daran gehindert werden.
Das Streikrecht darf zudem nicht missbraucht werden, um in einem frühen Stadium von Tarifverhandlungen unverhältnismäßigen Druck auszuüben und durch die Einbeziehung kritischer Infrastrukturen schweren Schaden anrichten.
Die MIT Kreisverband Rottweil setzt sich deshalb für eine Reform des Streikrechts ein, die insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur einen Missbrauch bzw. unverhältnismäßigen Einsatz zu Lasten von Menschen und Betrieben, die mit der Tarifauseinandersetzung nichts zu tun haben, verhindern soll.
MIT fordert:
Feiertage bedürfen des besonderen Schutzes. Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld Die bundesweiter Feiertage sind vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Tage für unser Land unverhältnismäßig, wenn diese Streiks primär zu Belastungen bei unbeteiligten Dritten führen, und sollten entsprechend untersagt werden. Streiks, auch Warnstreiks, dürfen bei der kritischen Infrastruktur (wie zum Beispiel Flug-, Bahn und Schiffsverkehr, Energie- und Wasserversorgung, Rettungsdienste) nur nach einem verbindlichen abgeschlossenen Schlichtungs-Verfahren durchgeführt werden.
Sämtliche Streiks in Bereichen der kritischen Infrastruktur müssen mindestens vier Tage vorher angekündigt werden.
In Bereichen der kritischen Infrastruktur soll ein Streik nur zulässig sein, wenn eine Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt („Notdienstarbeiten“). Streiks in der kritischen Infrastruktur dürfen nur nach einer Urabstimmung mit einem Quorum von mindestens 50 Prozent aller Beschäftigten durchgeführt werden. Zusätzlich soll die Beurteilung unverhältnismäßiger Streiks in diesen Bereichen durch gesetzliche Regelbeispiele klarer gefasst werden. Die Regel-Beispieltechnik belässt den Arbeitsgerichten den Spielraum für eine verhältnismäßige Anwendung im Einzelfall. Die Regelung ist also lediglich eine maßvolle Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Thiel fordert ein gesetzlich geregeltes Arbeitskampfrecht mit klaren Regeln für beide Seiten.